Aktionskreis Münchener Philatelistenfreunde

Für Verantwortliche im Bereich von Vereinen, Nonprofit-Organisationen und Stiftungen ! Text-Vorschlag zum Datenschutz – u . a. zur Verwendung auf Mitglieder-Aufnahmeanträge oder bei Verträgen über den (Bank-) Lasteinzug  

Erklärung zum Datenschutz !

Ihr Vertrauen, in der seriösen und korrekten Handhabung mit ihren persönlichen Daten ist für uns eine entscheidende Prämisse für den Erfolg und Vorbestand  unseres…. (Vereins- hier z. B.: Kulturkreis Oktoberfest München e. V.) 

Der Datenschutz – vor allem der Umgang mit ihren Bankdaten – unterliegt, innerhalb unseres Vereins, besonderer Beachtung und Schutzwürdigkeit. Die Verarbeitung und Nutzung Ihrer erlangten, Daten geschieht ausschließlich im Rahmen der bestehenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Eine Weitergabe – egal aus welchen Grunde – an Dritte erfolgt  n i c h t !

19. März 2001 Rudolf Lutz

 


Tipp ! Für alle Vereinsverantwortliche, wie u. a. Vorsitzende, oder Mitglieder des Vorstandes, aber auch Schatzmeister und Buchhalter in Vereinen !

Vertrauliches Thema: Bitte, um Himmels Willen,

k e i n e  Bankdaten öffentlich bekannt geben !!!

Sollten Sie als Verein neue Briefbögen drucken lassen, vermeiden Sie detaillierte Angaben zur Ihren Bankdaten. Und:  

Entfernen Sie bitte auf allen Unterlagen, wie Briefköpfen, PR- und Image-Flyer, Vereinszeitungen und sonstiger Veröffentlichungen, die für Jedermann bzw. Dritte leicht zugänglich sind – wie eben hier im Internet – Ihre bzw. die  Bankverbindungen Ihres Vereins.
Behandeln Sie die Bankdaten Ihres Vereins, wie ein schützenwertes Gut. Gehen Sie bitte nicht damit – haussieren. Es gibt immer wieder mal „Böse Buben“ oder Gauner. Nicht umsonst befasste sich, kürzlich, die MSC – Münchener Sicherheits-Konferenz – mit dem Haupt-Thema Missbrauch und Gefahren im Internet.

Begründung: Seit die Europäisierung bzw. Bankenvereinigung länderübergreifend geworden ist und die Banken auch dank Internet – das muss nicht immer ein Segen sein – näher zusammen gerückt sind und der Datenaustausch und Zahlungsverkehr nur mehr über diesen Weg, des Internet läuft, bestehen hier schon gewisse Gefahrenquellen. Seit geraumer Zeit wurde auch die Haftung der Banken in Deutschland in diversen Bereichen gelockert, d. h. im evtl. Schadensfalle haftet nicht immer die Bank bzw. muss diese keinen Nachweis erbringen, sondern der Kunde sprich Konto-Inhaber ist dafür selbst verantwortlich. Deshalb der Tipp – Die Bankdaten Ihres Vereins haben in der Öffentlichkeit: Nichts verloren !

Jetzt werden Sie sagen – Als Verein muss man die Kontonummer doch bekannt geben. Nein – muss man nicht in Deutschland !
Es ist ein kfm. Irrglauben, alles bekannt geben, zu müssen. Sorry – Alte Schule ist das ! Vor 40 bis 50 Jahren war das noch in Deutschland, eine Selbstverständlichkeit. Und der damit verbundene Umgang der erlangten Daten, erfolgte auf einer gewissen Vertrauensbasis.  Heute, bei dem übergreifenden System der wirtschaftlichen Globalisierung, kann das eine (satte) Gefahr sein, oder noch werden.
Bei Jur. Personen bzw. bei eingetragenen Vereinen muss man nur die Geschäftsadresse und die Geschäftsführer – bei Vereinen sind das nur, die im Registergericht, tatsächlich, eingetragenen Personen – bekannt geben. Mehr nicht !

Sollten jetzt Ihre Vorstandskollegen mit dem Argument kommen – die Mitglieder wissen nicht wohin Sie den Beitrag zahlen sollen – können Sie der Sache dadurch abhelfen, dass Sie einfach Überweisungsträger vordrucken, auf denen die Bankverbindung schon mit eingedruckt ist. Die dazu gehörigen PC-Programme mit den DIN A 4 Formularen, zum Ausdrucken, kosten dem Verein einmalig um die ca. € 50,-.  
Und ist wesentlich billiger, als jeder Schadensfall, der durch unbefugte oder missbräuchliche Benutzung ihrer Bank-Daten entstehen könnte.
Und wenn ein Mitglied wirklich mal „vergessen hat“ den Jahresbeitrag zu bezahlen, so kann der Buchhalter hier einen individuellen Brief mit Angabe der Konto-Nummer, oder gleich wieder, den hier eben, erwähnten separat vor gedruckten Überweisungsträger, zusenden.

Man kann auch im Vereinsrecht – auch wenn man sich des Online-Banking bedient – nicht immer erwarten, dass tagtäglich der Buchhalter – zumal noch ehrenamtlich – per PC den aktuellen Kontostand eines Vereins ab- checkt. Tipp !

Schreiben Sie an die Stelle, an der üblicherweise alle Bankdaten vorzufinden sind, die Formulierung:

Bankkonten auf Anfrage !

Damit kann man zumindest, wieder (als Buchhalter) Ruhig schlafen.
Somit beugt man fast jeden Missbrauchsversuch vor.
Und „Böse Buben“ mit „Bösen Gedanken“ beißen sich hier die Zähne aus.
Von wegen, die EDV ist sicher. Sicher ist Heut zu Tage gar nichts mehr.
Und - Denkbar bzw. machbar ist vieles auf diesem Sektor.

Sehen Sie diese freundschaftlichen, jedoch sehr wertvollen, Ratschläge nur als Vorbeugende Maßnahme an. Es muss ja nicht gleich (hoffentlich) der Ernstfall eintreten.
Aber etwas vorbeugend sollte man schon sein, für Gelder, für die man die Verantwortung trägt. Nur im Schadensfalle hat man dann viel Ärger, welcher nicht unbedingt sein muss. Alle Welt spricht und schreit nach dem Datenschutz. Und seit den Zeiten, in denen der Computer immer mehr Einfluss auf unser Leben genommen hat, werden wir immer transparenter.

Und zu den schützenswerten Daten gehören, die persönlichen Bankdaten. Diese niemals und öffentlich bekannt geben. Erst auf Anfrage oder nach einem konkreten Vorgang, wie z. B. Zahlungsfälligkeit mit Zahlungsziel. Auch wenn das in der allgemeinen Öffentlichkeit nicht so bekannt sein sollte. Ehrlich - Bankdaten haben auf der normalen Korrespondenzpost nichts (mehr) zu suchen. Und auch nicht im Internet.

Und Selbstschutz ist da besser, als das Nachsehen zu haben.

Auch die vielen Verbände und Funktionsträger – egal auf welcher Ebene – können kaum über solche Insider-Tipps verfügen. Sie sind ja selbst alle – Bankkunden !
Entsprechend Handeln muss hier jeder für sich selbst, oder seine Organisation, der er vorsteht. Es gibt kein Gesetz, das jemand verpflichtet, seine Bankdaten preis zu geben.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit !

Rudolf Lutz
17. Februar 2011

* Besonders nach dem Jahr der Behinderten gilt: PC - Behindertenschreibprogramm! Tipp- und Schreibfehler bitte ich zu entschuldigen   

*** Zudem gilt immer   -     Freie Meinung des Verfassers nach Art. 5 Abs. 1 GG

 


 Das Info-Blatt philatelie aktuell ändert  

ab 2011 seinen Namen

Die DPAG hat mit Beginn des Jahres 2011 den Namen für die Publikation ihrer philatelie aktuell  geändert. Viele Philatelisten haben diese 14-tägige Ausgabe im Abo, vor allem deswegen, weil hierin die neusten Sonderstempel -SoSt- zu entnehmen sind. Nun heißt dieses Nachschlage-Werk bzw. Info-Blatt:

Stempel & Informationen – Philatelie vor Ort

Mit Ausgabe des Heft 01 das am 7. Januar 2011 erschienen ist, ging das neue Outfit in dieser Aufmachung schon raus. Für SoSt-Sammler, die nur gelegentlich sich dieses Medium bedienen wollen, sei hier der Hinweis angebracht:

Man kann auch die laufenden SoSt über das Internet einsehen.

Aber Vorsichtig – Hoch kompliziert – aufgebaut !!!

Wenn Sie kein absoluter PC-Freak oder Computer-Spezilist sind, lassen Sie lieber die Finger davon. Sie würden nur Fluchen !  Problem ist nämlich, dass die SoSt nicht über eine direkte Leitung zu öffnen sind, sondern nur über die Haupt-Adressen erst umständlich eruiert werden müssen. Alles: Extrem Zeitaufwändig ! Wäre ja mal zu einfach, wenn die DPAG der Einfachheit halber: Einfach wäre !

Die SoSt. sind nämlich hinter der Rubrik Service, sozusagen: Versteckt !

Eine eigene und direkte Internet-Adresse, um die aktuellen SoSt als Philatelist sofort einzusehen bzw. direkt aufzurufen, gibt es bis dato – leider  nicht.
(= Service-Wüste NL Philatelie Weiden !?).

Wir konnten bis dato auch niemanden bei der DPAG eruieren, welche für die Internet-Eintragungen mit verantwortlich zeichnet. Auch nicht nach dem Prinzip des „Buchbinder Wanninger“ von Karl Valentin.

Tipp – Für Normale Internet User:

Am einfachsten geht es noch über Google mit dem Such-Begriff: Philatelie Deutsche Post (eingeben und anklicken) und dann über Deutsche Post Philatelie-Privatkunden / Shop (wieder anklicken), sowie dann – fast ganz Unten im Menüfenster – über die Rubrik Service gehen. (Diese anklicken). Dann öffnen sich in der Folge, sechs Fenster. In der Mitte, das rechte Fenster mit dem Untertitel

Stempel & Informationen

anklicken, dann sind Sie bei den aktuellen SoSt angelangt. Klicken Sie nun direkt das Bild der Ausgabe an, öffnet sich dieses Info-Blatt und Sie können die SoSt in Ruhe ansehen. Auch als pdf-Datei zum Download

Für PC-Freaks:

 

https://philatelie.deutschepost.de/Informationsbereich-des-Onlineshops-der-Deutschen-Post-Philatelie/Info-Blatt-Stempel-u-Informationen/


7.01.2011 rulupress